Rechtsanwalt Michael Rosenthal
Erbprinzenstraße 32 · 76133 Karlsruhe · Fon 0721 952738‑70 · Fax 0721 5096 1000 · Mobil 0172 6202638 · email m.rosenthal@skb-legal.com

Seit 1. Juni 2022 in den Räumen von
Schork Kauffmann Bremenkamp

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Ich konzentriere mich auf das Strafrecht. Fälle mit Auslandsbezug sind dabei ein Schwerpunkt, ebenso die Vermögensdelikte (z.B. Betrug und Untreue) und das Jugendstrafrecht.

Auf meiner Webseite hier steht nur noch wenig. Ein paar Worte mehr (nicht viele) finden Sie auf dem Portal anwalt.de. Auf die Bewertungen dort habe ich keinen Einfluss genommen.

Von anderen Webseiten wird immer noch auf das Opening Statement im Mzoudi-Verfahren verwiesen; der Text bleibt zugänglich. Wegen urheberrechtlicher Einwände vom Netz genommen habe ich den Fall der Höhlenforscher (Lon L. Fuller, Harvard Law Review 1949), der Text kann aber hier oder da noch gefunden werden.

Auf einen Pressespiegel verzichte ich – aber einen (alten) Artikel aus der Süddeutschen Zeitung verlinke ich doch. Schon wegen des «Spezialisten für heikle Fälle» (die Sache ist übrigens gut ausgegangen).

Hier noch mein Vollmachtsformular; Namen und Vorwurf kann man mit der Tastatur einsetzen.

 

Sicherheitshinweise:

  1. Wer sich per E-Mail an die Kanzlei wendet, ist willkommen. Er muss sich aber darüber im Klaren sein, dass unverschlüsselte E-Mail so sicher und so vertraulich ist wie eine mit Bleistift geschriebene Postkarte.

  2. «Any lawyer worth his salt will tell the suspect in no uncertain terms to make no statement to police under any circumstances
    (Justice Jackson, Watts v. Indiana, 338 U. S. 49, 59 (1949)).

  3. «Ich gebe eines zu: die Parteistellung der Staatsanwaltschaft ist durch unsere Prozessordnung besonders verdunkelt worden. Durch die Aufstellung des Legalitätsprinzips, durch die dem Staatsanwalt auferlegte Verpflichtung in gleicher Weise Entlastung- wie Belastungsmomente zu prüfen, könnte ... ein bloßer Civiljurist zu der Annahme verleitet werden, als wäre die Staatsanwaltschaft nicht Partei, sondern die objektivste Behörde der Welt. Ein Blick in das Gesetz reicht aber aus, um diese Entgleisung als solche zu erkennen
    (Franz von Liszt, Vortrag vor dem Berliner Anwaltsverein am 23. März 1901, Hervorhebung hinzugefügt.).

  4. Georg Paul Hönn hat 1724 ein Betrugs-Lexikon veröffentlicht, in dem sich ein entzückendes Kapitel darüber findet, wann und wie Advocaten betriegen. Manche Dinge scheinen sich durch die Jahrhunderte ganz gut zu halten.

 

Disclaimer: Für Links übernehme ich keine Haftung. Als ich sie gelegt habe, haben sie funktioniert und waren nicht zu beanstanden.

Angaben nach § 5 Telemediengesetz: Anwälte sind verpflichtet, auf ihrer Webseite folgende Angaben zu machen:

  • Die zuständige Kammer muß mit Anschrift aufgeführt werden: Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe. Ok?

  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung ist «Rechtsanwalt». Wäre man nicht drauf gekommen, oder? Im Hinblick auf die gleiche Berufsbezeichnung in anderen deutschsprachigen EU-Ländern ist der Zusatz «Bundesrepublik Deutschland» erforderlich. Bitte sehr.

  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer darf nicht fehlen (wieso eigentlich?): Ust-IdNr DE211504354

  • Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind anzugeben: die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (da gebe ich doch gleich noch die Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren bei) und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.

Dann haben wir die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung. Noch mehr nutzlose Angaben: Eine Berufshaftpflichtversicherung habe ich, ja ... beim HDI. Sie gilt in Deutschland und im europäischen Ausland.

Schließlich: Die Grundverordnung zum Datenschmutz (DSGVO) lässt mich ratlos zurück. Denn regelmäßig notiere ich schon, was Sie mir im Gespräch erzählen. Das wird oft abgetippt und damit gespeichert. Die Telefonanlage hält ein paar Tage lang fest, welche Nummer angerufen hat oder angerufen worden ist. Die Akten, in die ich für Sie hineinschaue, werden eingescannt und gespeichert. Die Adressen und Aktenzeichen werden natürlich gespeichert: brauche ich für die Korrespondenz. Zahlungsvorgänge werden in der Banksoftware und in der Buchhaltung erfasst – es gibt fast nichts, was nicht elektronisch festgehalten wird. Wenn Sie das nicht wollen, sagen Sie es lieber gleich. Wir vereinbaren dann ein Zeithonorar und Sie dürfen die ganze Geschichte jedesmal von vorn erzählen, weil ich so tue, als hätte ich davon noch nie etwas gehört. Löschung, komplett oder teilweise, können Sie jederzeit verlangen, das versteht sich von selbst. Bei besonders heiklen Themen frage ich ohnehin, ob ich mir Notizen machen darf oder soll.

 

Michael Rosenthal, Rechtsanwalt
Erbprinzenstraße 32
76133 Karlsruhe
Fon 0721 952738-70, Fax 0721 5096-1000
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2.1.2024