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Informationen werden immer gesucht. Sie sind hier noch ziemlich ungeordnet. Es gibt einige Hinweise auf Rechtsprechung und Gerichte. Gelegentlich hat man Schwierigkeiten damit, unentgeltlich an Normtexte heranzukommen. Das betrifft oft Landesrecht, aber nicht nur. Wenn keine Bibliothek in der Nähe ist, kann ein erster Überblick über den Inhalt von Zeitschriften aus dem Netz nützlich sein. |
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International Criminal Court (ICC) ICTR ICTY (nur Links) Internationaler Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen: Fall LaGrand (hierzu Oellers-Frahm, EuGRZ 2001, 265: Mit dem Verstoß gegen das Recht auf Unterrichtung der konsularischen Vertretung von der Festnahme (Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention) auch Individualrechte der Brüder LaGrand verletzt wurden. Alle justiziellen Maßnahmen gegen die Brüder LaGrand seien daher null und nichtig ("void"). Urteil vom 27. Juni 2001 in Englisch oder Französisch über den IGH, in Deutsch bei der Juristenzeitung. Soweit der Bundesgerichtshof gemeint hat, die Wiener Konvention (WÜK, Sartorius II, Nr. 326) gewähre keinen über § 136 StPO hinausgehenden Schutz (BGH StV 2003, 57 m. Anm. Paulus; BGH NStZ-RR 2004, 5), hat ihn das Bundesverfassungsgericht noch einmal zum Nachdenken aufgerufen (Beschl. v. 19.9.2006 – 2 BvR 2115/01).
Europäischer Gerichtshof (EuGH) Fall Gözütok: Das in Art. 54 SDÜ aufgestellte Verbot der Doppelbestrafung gilt auch für zum Strafklageverbrauch führende Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft ohne Mitwirkung eines Gerichts ein Strafverfahren einstellt, nachdem der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt und insbesondere einen bestimmten Geldbetrag entrichtet hat. Urteil vom 11. Februar 2003 (StraFo 2003, 124 [Heft 4]).
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Bundesgerichtshof (BGH)
Die Oberlandesgerichte veröffentlichen oft selbst:
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Gesetzestexte (Bundesgesetze) bietet bundesrecht.juris.de; das ist ein von der Bundesregierung vermittelter Zugang zu juris. Bundesgesetzblatt I beim Bundesanzeiger. Gesetzgebung: Das gemeinsame Informationssystem von Bundestag und Bundesrat für Parlamentarische Vorgänge dokumentiert die öffentlich zugängliche Arbeit von Bundestag und Bundesrat, vor allem Drucksachen und Plenarprotokolle. Ältere Drucksachen beim Parlamentsspiegel, einem Projekt der Landesparlamente (katastrophal: für jeweils eine Seite Originaltext ist ein eigenes PDF-Dokument angelegt worden). Landesrecht:
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Rechtshilfe: Unverzichtbar ist das Angebot der Bibliothek des Bundesgerichtshofs (1), die auch die nötigen Links zu den Quellen vorrätig hält. Eine aktuelle Übersicht über die Rechtshilfebeziehungen ist im PDF-Format und als Excel-Datei verfügbar. Mit anderer Zielsetzung war das DAV-Büro in Brüssel mit seiner Verweisseite rührig. Die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten RiVASt bzw. ihr Länderteil geben gute praktische Hinweise. Gesetze des Auslands: Brauchbare Einstiege bei der UB Mannheim mit einer Auswahl rechtswissenschaftlicher Datenbanken und bei der Universität München. Immer hilfreich die Gesamtüberblicke der Law Library of Congress und der Internet Law Library von Pritchard Law Webs' LawMoose. Für die Schweiz gibt es eine Systematische Sammlung des Bundesrechts. Deutsche Gesetze in englischer Sprache: Allgemein im German Law Archive. Außerdem vom BMJ das StGB und die StPO, beides als PDF. Justiz und Behörden: über das Internetprojekt der Universität Saarbrücken. Strafvollzug: www.knast.net will der «Hotelführer» der deutschen Gefängnisse werden. Besucher, Bedienstete und Gefangene können die Gasthäuser der Landesregierungen bewerten Beiträge sind erwünscht. Eine Mailing-Liste hat knast.net auch.
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Was man so braucht Lateinische Rechtsregeln ?
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April 2008 |