Zum zweiten "Hamburger Terrorprozeß"
Aus dem schriftlichen Urteil ergibt sich, was die Verteidigung schon in ihren Opening Statement für die Wahrheit gehalten hatte: Angeklagt war ein Sachverhalt, der sich wahrscheinlich nicht zugetragen hatte -- und zwar, um dem Gericht die Verurteilung ein wenig zu erleichtern. Denn der seltsame Sachverhalt wurde flankiert durch Vorenthalten von Aktenteilen -- das BKA hat im November Gutachten aus dem Jahr zuvor vorgelegt, die noch nie einer gesehen hatte, die unser Aktenzeichen trugen, zu Ermittlungen über die Zuverlässigkeit einer öffentlichen Quelle gehörten (des Fouda-Interviews mit bin ash-Shiba für al Jazeera London: The Road to September 11) und bestätigt haben, daß die Stimme aus dem Off jedenfalls zum Teil wahrscheinlich wirklich Ramzi bin ash-Shiba ist. Das BKA war also längst der Frage nachgegangen, ob dieses Interview von al Jazeera als "echt" angesehen werden mußte (es enthielt entlastende Aussagen von bin ash-Shiba), war zum Ergebnis gekommen, daß ja -- und das Zeug war nicht bei der Akte.
Beim Sachverhalt geht es um Folgendes: Der Generalbundesanwalt (GBA) hatte konstruiert, in Hamburg habe es spätestens ab Frühjahr 99 eine terroristische Zelle gegeben, die mit Flugzeugen als Bomben den Amerikanern schweren Schaden zufügen wollte. Als der Plan ganz gut gereift gewesen sei, hätten sich vier Mitglieder der Zelle nach Afghanistan begeben, zu Herrn bin Laden, ob er für die Unternehmung, die ihm gewiß gefalle, nicht als Sponsor auftreten wolle. Die Beweise für einen solchen Plan in Hamburg im Jahr 99 waren unsäglich schwach, hatten aber dem OLG im Verfahren davor (gegen el Motassadeq) genügt (was in der Revisionshauptverhandlung beim Bundesgerichtshof mit "unübersehbarem Stirnrunzeln" [Janisch] kommentiert worden ist).
Geht man vom wahren Grund-Sachverhalt aus -- den das Gericht dem Spiegel entnehmen mußte und der Vernehmung des Verfassungsschutz-Präsidenten --, dann hat al-Kaida einen solchen Plan schon länger gehegt und entwickelt. Die vorgesehenen Piloten hatten aber gewaltige Probleme bei Ausbildung und Einreise. Als dann Ende 99 vier alerte Hamburger Studenten erschienen, voll islamischen Feuers (sie wollten in Tschetschenien gegen die Russen kämpfen), hat bin Laden sie für die Große Sache begeistern können und angeheuert. Daß es so war und nicht so, wie der GBA behauptet, dafür sprechen viele Umstände, vom Verhalten im Übrigen bis zum Inhalt der Festplatten der Hamburger.
In grellen Farben -- "logistische Unterstützung", Einbindung in ein "finanzielles Beziehungsgeflecht", "Statthalter Mohammed Attas" -- und mit ähnlichen Schlagworten ist ausgedrückt worden, was Mzoudi getan habe. Aber die "Beihilfehandlungen" Mzoudis sind eben doch bloß Alltagshandlungen.
Nur über eine muß man nachdenken: Dem Essabar (Essabar war möglicherweise ein Mitverschwörer), mit dem er zusammen wohnt, die Miete zahlen, die Studiengebühr, die Krankenkasse und die GEZ, so lange der nicht da ist (er war auch in Afghanistan, und man darf annehmen, daß Mzoudi das wußte). Damit aus diesen wenigen Zahlungen strafbare Handlungen werden, müßte Mzoudi über Anschlagsplanungen wenigstens grob informiert gewesen sein. Dafür spricht nichts, obwohl es -- natürlich -- möglich ist. Aber er hat, anders als es in den Zeitungen steht, nicht "mit" Atta und den anderen in der Marienstraße gewohnt. Er hat nach ihnen dort gewohnt. Die anderen -- Atta, Bahaji und bin ash-Shiba -- hatten die Wohnung im November 98 angemietet. Nach deren Auszug sind Mzoudi und Essabar am 1. September 99 eingezogen. Daß die Attentäter -- wie es schon wieder bei SPIEGEL Online heißt -- "zumindest die Endphase der Anschlagsplanung in der gemeinsamen Wohnung koordinierten", ist blanker Unsinn. Mzoudi selber ist spätestens Anfang März 2001 wieder ausgezogen.
Die anderen "Beihilfehandlungen" (mehr gibts nicht, es waren nur vier) sind keine:
Die Telefonnummer und Adresse (Marienstraße 54), die Atta in Amerika benutzt hat, führt nicht zu einer "logistischen Unterstützung" der Attentäter. Denn in dem einzigen Zeitraum, in dem Mzoudi als "Statthalter" etwas Sinnvolles hätte machen können, da war er gar nicht da. Das ist nämlich die Zeit seines Afghanistan-Aufenthalts.
Die konspirative Wohnung für Marwan ash-Shehhi und Ramzi bin ash-Shiba nach deren Rückkehr aus Afghanistan war nicht konspirativ. Die beiden haben bekanntermaßen in diesem Sudentenwohnheim gewohnt (zu zweit in einem Einzelzimmer, was nicht gern gesehen war), große Feste mit über 20 Leuten gemacht und dabei so einen Krach, daß die anderen Bewohner sich nicht anders zu helfen wußten als die Polizei zu holen. Einer hatte sogar eine Karstadt-Kundenkarte auf die Anschrift ... Die Initiative für dieses Zimmer war obendrein von einem ganz anderen Studenten ausgegangen, der da raus wollte, dessen Mietvertrag aber noch lief. Da kamen die beiden gerade recht, weil sie nur kurz bleiben wollten.
Finanzielle Transaktionen? Je nun: Er muß einmal seine ec-Karte jemandem in Hamburg überlassen haben, als er selber in Marokko war. Damit hat jemand 1582 Mark abgehoben und bei Essabar eingezahlt. Aber am selben Tag waren auch 1582,26 DM hereingekommen -- es handelt sich um den Arbeitslohn einen gewissen H., der mit Mzoudi zusammen gejobbt hat und den Lohn aus undurchsichtigen Gründen nicht auf sein eigenes Konto überwiesen haben wollte (was aber sicher nichts mit dem 11.9. zu tun hat). Obwohl sich dieser Zusammenhang schon beim Lesen der Kontoauszüge aufdrängt, behauptet der GBA ungerührt, mit diesen 1582 Märkern sei der Anschlag unterstützt worden ...
Das ist die traurige Wahrheit, und deswegen stehe ich auch zum Wort vom Hexenprozeß. Daß so etwas überhaupt angeklagt wird, ist und bleibt furchtbar. In der Zwischenzeit haben sich die Medien -- die durchweg sehr viel schlechter sind, als ich für den schlimmsten Fall angenommen habe: es beibt dabei, daß man keine inländische Tageszeitung braucht -- auf den "mutmaßlichen" Terrorhelfer eingeschossen. Davon kommen die jetzt nicht mehr weg.
Die neue Front -- die Amerikaner seien an allem schuld, weil sie Zeugen und Beweismittel zurückgehalten hätten -- kommt nicht aus der Urteilsbegründung. Die Schuldigen und die Dummen brauchen nicht nur einen Sündenbock, sondern auch Persilscheine.
If liberty means anything at all it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell, The Freedom of the Press.
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